Mobbing am Arbeitsplatz: ja oder nein? - Falscher Verdacht

Ausgangslage
Herr E. wurde ursprünglich schriftlich, per Auftrag, zu Proitera geschickt: «Verdacht auf Alkoholproblem». Die Abklärung dauerte mehrere Monate. Das Ergebnis war erfreulich, Herr E. konnte mit Atemlufttests und Blutkontrollen beweisen, dass kein Suchtproblem vorlag. Er wurde, begleitet durch die Beraterin, beim Vorgesetzten und bei den Arbeitskollegen rehabilitiert. Die Aktennotiz im Personaldossier konnte gelöscht werden. Einige Zeit später wandte sich Herr E. freiwillig an Proitera. Er war sehr wütend auf seinen Vorgesetzten. Sein Arbeitskollege, Herr Z., habe sich im Materiallager entgegen betriebsinterner Bestimmung eigenmächtig bedient, anstatt das für den Eigengebrauch benötigte Material zu bestellen. Herr E. sah dies und nahm dem Arbeitskollegen das Material energisch aus der Hand. Dieser meldete den Vorfall unverzüglich seinem Vorgesetzten. Herr E. wurde zum Vorgesetzten zitiert und das Drama nahm seinen Lauf. Im Gespräch fragte ihn sein Vorgesetzter, ob Alkohol im Spiel gewesen sei. «Wie bitte?» Herr E. war konsterniert. Wie konnte sein Vorgesetzter so etwas fragen? Damals, als dies ein Thema war, war er noch nicht im Unternehmen tätig und der Akteneintrag war doch gelöscht worden. Er schöpfte Verdacht und eine riesige Wut kam hoch. Herr E. fühlte sich verraten. «Ist das eine Verschwörung? Das ist Mobbing!» Der Arbeitskollege erzähle mittlerweile, er sei krankgeschrieben weil er geschlagen wurde und nun die Hand schmerze, sagte er im Erstgespräch.

Auftrag an Proitera
Herr E. war ratlos. Er wollte wieder in Ruhe arbeiten. Doch alles vergessen ging nicht. Mit diesem Hilferuf kam er zu «seiner» Beraterin.

Intervention durch Proitera
Nach dem Einverständnis von Herrn E. nahm die Beraterin Rücksprache mit dem zuständigen HR-Verantwortlichen. Dieser wusste bereits vom Disput und auch davon, dass der Arbeitskollege Z. dabei verletzt worden und nun arbeitsunfähig sei. «Wenn das stimmt, muss ich Herrn E. schriftlich verwarnen», fügte er an. Der HR-Verantwortliche bestätigte auch, dass die Aktennotiz «Alkoholverdacht» im Personaldossier festgeschrieben sei. Die Beraterin sendete ihm das damals erstellte Protokoll. Nun war der HR-Verantwortliche irritiert. «Das darf nicht passieren», meinte er aufgebracht und erinnerte sich plötzlich, dass damals, wegen Überlastung, eine temporäre Arbeitskraft im HR tätig war. Hatte sie dies vergessen? Am Telefon wurde vereinbart, dass der HR-Verantwortliche ein Gespräch am runden Tisch veranlassen sollte, um dieses Versäumnis offenzulegen. Klar war, dass der Akteneintrag sofort gelöscht würde und man dies Herrn E. belegen wollte. Proitera motivierte den immer noch aufgebrachten Herrn E., am runden Tisch teilzunehmen. Mit der Erlaubnis des Vorgesetzten, dass er zwei Zeugen, die seine Unschuld bezeugen konnten, mitbringen dürfe, willigte er ein. Die Beraterin war erleichtert. Sie kannte Herrn E. seit längerer Zeit und hoffte, dass er sich von der haltlosen Verschwörungstheorie abbringen lassen würde. Die künftige Zusammenarbeit mit Herrn Z. wäre dadurch vereinfacht, war ihre Hypothese. Denn sie wusste, dass dieses Gespräch erst ein Anfang war.

Ergebnis
Die Aktennotiz wurde nachweislich aus dem Personaldossier entfernt. Herr E. nahm am Klärungsgespräch teil und entschuldigte sich sogar für seine rabiate Reaktion. Der Vorwurf, er hätte dem Kollegen die Ware aus der Hand geschlagen, war durch die Zeugenaussagen bald vom Tisch. Die Beraterin begleitete Herrn E. weiterhin und schloss nach der Stabilisierung am Arbeitsplatz das Dossier erleichtert ab.