29. Juni 2020

Proitera als Ombudsstelle: so unterstützen wir Sie bei Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung

Wird die persönliche Integrität durch Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung verletzt, nimmt Proitera als externe Ansprechstelle für Ihre Angestellten die Rolle einer Ombudsstelle ein. Als vertrauenswürdiges externes Dienstleistungsunternehmen und an das Berufsgeheimnis gebunden, verfügen wir über die nötige Unabhängigkeit, um in unserer Arbeit neutral zu bleiben. So können wir schon in einem frühen Stadium mit lösungsorientierten Massnahmen eingreifen.

1. Welche Aufgaben übernimmt Proitera als Ombudsstelle?

Auf einer Ombudsstelle kann eine betroffene Person ihr Anliegen unbefangen zur Sprache bringen. Sie findet hier Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung des Konflikts. In der Funktion als Ombudsstelle, garantiert Proitera die Vertraulichkeit der Gespräche, die im Falle einer Verletzung der persönlichen Integrität stattfinden. Wir erklären betroffenen Personen, was sie gegen die Angriffe unternehmen und welche Auswirkungen diese Schritte haben können. Sie werden zudem beraten, wie sie klare Grenzen ziehen und sich gegen Belästigungen wehren können. Falls die Situation es erfordert, bieten wir Unterstützung dabei, das Vorgefallene schriftlich festzuhalten. Proitera informiert zudem über die Möglichkeiten von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen sowie über die Prozesse, die ein solches Vorgehen mit sich bringt.

2. Über welche Art von Vorfällen kann ich bei Proitera sprechen?

Unter der Verletzung der persönlichen Integrität versteht man Folgendes:

Mobbing: Sie werden von einer Kollegin/einem Kollegen, einer Vorgesetzten/einem Vorgesetzten oder einem/r Mitarbeiter/in regelmässig mit Worten und Taten belästigt oder isoliert.

Sexuelle Belästigung: Eine Kollegin/ein Kollege, eine Vorgesetzte/ein Vorgesetzter oder ein/e Mitarbeiter/in belästigt Sie mittels sexistischer oder pornografischer Sprache oder durch sexuelle Übergriffe.

Diskriminierung: Sie werden von einer Kollegin/einem Kollegen, einer/m Vorgesetzten oder einem/r Mitarbeiter/in aufgrund Ihrer Herkunft, Ihres Glaubens oder Ihrer Geschlechtszugehörigkeit durch Worte und Taten ausgegrenzt.

Bei Proitera kann jegliches grenzüberschreitendes Verhalten vertraulich thematisiert werden. Je früher ein Problem angesprochen wird, desto schneller können wir gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung erarbeiten.

3. Wer ist bei Proitera qualifiziert, um die Aufgaben einer Ombudsstelle auszufüllen?

Sämtliche bei Proitera tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind dafür ausgebildet, um Fälle der Verletzung der persönlichen Integrität aufzunehmen und die Situation zu klären.

4. Über welche rechtlichen Möglichkeiten verfügt Proitera?

Wir haben keinerlei rechtliche Macht. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können Betroffene jedoch dabei beraten, wie sie vorgehen können, wenn sie beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin und/oder vor Gericht Beschwerde einreichen möchten.

5. Wie kann ich sicher sein, dass meine Beschwerden von Proitera ernst genommen werden?

Wir nehmen alle Anfragen ernst und suchen mit der betroffenen Person die beste Lösung.

Basierend auf den Aussagen der Rat suchenden Person, können wir dank unserer internen Prozesse jeden Fall neutral begutachten. Dabei definieren wir die Möglichkeiten die zur Verfügung stehen, um sich zur Wehr zu setzen.

6. Gibt es einen fixen Prozess für eine Beschwerde?

Als Erstes wird die betroffene Person angehört und anschliessend definiert, wie das weitere Vorgehen aussieht. Dafür kommen verschiedene Wege in Frage:

  • Wir  unterstützen und  bestärken die Person darin, Grenzen gegenüber anderen zu setzen und begleiten sie bei diesem Prozess.
  • Falls die Person durch das Vorgefallene stark betroffen ist, gibt es die Möglichkeit, die Personalabteilung zu benachrichtigen. Dies geschieht immer nur mit Einverständnis der betroffenen Person. Bei diesem Schritt wägen wir zudem ab, ob die Konfrontation mit der Gegenseite möglich ist oder nicht.
  • Ein Unternehmen ist verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität seiner Mitarbeitenden vorzunehmen und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Gemeinsam mit den Betroffenen und dem Arbeitgeber definieren wir, welche Schritte dafür nötig sind.

7. In manchen Unternehmen fungieren interne Vertrauenspersonen als Anlaufstellen für Vorfälle, welche die Verletzung der persönlichen Integrität betreffen. Was ist der Vorteil einer externen Ombudsstelle, wie sie Proitera anbietet?

Die Vertrauensperson innerhalb eines Unternehmens ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, die oder der für diese spezifische Aufgabe ausgebildet wurde. Sie muss von allen Angestellten geschätzt und als integer angesehen werden können. Als Angestellte/r des Unternehmens ist eine Vertrauensperson an die betriebliche Struktur gebunden, sollte jedoch nicht hierarchisch mit der betroffenen Person verbunden sein. Je nach Fall ist dies aber schwierig zu verhindern und es besteht das Risiko von Interessenkonflikten.

Proitera als externe Ombudsstelle ist hingegen immer neutral und von der Hierarchie unabhängig. Auf diese Weise können wir garantieren, dass alle Situationen unparteilich und objektiv behandelt werden. Wir sind zudem für Konfliktmanagement ausgebildet und arbeiten methodisch.

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