17. Februar 2022

Sexueller Übergriff am Arbeitsplatz

 

Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung mit sexuellem Bezug, die von der betroffenen Person unerwünscht ist und diese auf Grund ihres Geschlechts herabwürdigt. Sexuelle Übergriffe kommen im öffentlichen Raum, aber auch am Arbeitsplatz immer wieder vor. Neben der Prävention und dem Abklären bei Beschuldigung, sollen Unternehmen vertrauliche Anlaufstellen schaffen.

Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Sie kann von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgehen und kann zum Beispiel in folgenden Verhaltensweisen zum Ausdruck kommen:

  • zweideutige bzw. anzügliche Bemerkungen
  • sexistische Sprüche / Witze
  • Vorzeigen, aufhängen und verbreiten von anzüglichem oder pornographischem Material am Arbeitsplatz und in Aufenthaltsräumen
  • unerwünschte Einladungen und Körperkontakte
  • Erzwingen sexueller Beziehungen

Hinweis für HR und Vorgesetzte

Grundsätzlich gilt: Sexuelle Übergriffe werden aus Scham und Schuldgefühlen oft verheimlicht. Spricht jemand darüber, liegen den Aussagen in der Regel Tatsachen zugrunde. Leider kommt es oft zur sogenannten «Schuldumkehr», d.h. es bleibt unklar, wer Täter und Opfer ist.

Wenn ein Flirt im Betrieb eskaliert (Artikel der bazonline.ch vom 15.2.2022)

 

Firmen sind gemäss OR, Art. 328 verpflichtet, die «Verletzung der persönlichen Integrität» zu verhindern. Bei einer Diskriminierung durch sexuelle Belästigung gemäss Gleichstellungsgesetz GlG, Art. 5 Abs. 3 gilt: Die betroffene Person hat Anspruch auf eine Entschädigung seitens Arbeitgeber/-in – nicht von der belästigenden Person. Dies gilt nur, wenn die Firma keine Massnahmen getroffen hat, um sexuelle Belästigungen zu verhindern.

Vorschlag für eine betriebsinterne Weisung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Proitera als vertrauliche Anlaufstelle

Als Betriebliche Sozialberatung  sind wir von Proitera die externe und vertrauliche Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden. In der Funktion als Ombudsstelle erklären wir betroffenen Personen, was sie gegen die Übergriffe unternehmen können und welche Auswirkungen diese Schritte haben. Wir beraten zudem, wie sie klare Grenzen ziehen und sich gegen Belästigungen wehren können und weisen betroffene Personen auf die Möglichkeiten eines formellen Beschwerdeverfahrens hin.

Gut zu wissen

  • Die Verantwortung, dass keine sexuelle Belästigung entsteht, liegt bei der hierarchisch höher gestellten Person.
  • Ist jemand z.B. nicht angemessen gekleidet oder werden obszöne Witze gemacht, ist es Vorgesetztensache, die Person darauf hinzuweisen resp. dies zu unterbinden.
  • Sexuelle Belästigung geschieht immer wieder auch gegenüber Männern. Speziell Homosexualität wird geächtet und als Vorwand, Übergriffe zu legitimieren, verwendet.
  • Sexuelle Belästigung ist eine Form von Mobbing.
  • Pornographisch Bilder gehören nicht an den Arbeitsplatz, auch wenn ausschliesslich Männer zusammenarbeiten.
  • Nicht zu rasch handeln, wenn ein Vorwurf auf sexuelle Belästigung im Raum steht! Übereiltes Handeln führt zu Verletzungen und Gesichtsverlust auf beiden Seiten.
  • Opfer und Täter brauchen getrennt professionelle Beratung.

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