Falscher Verdacht

Mobbing am Arbeitsplatz – ja oder nein?

Ausgangslage

Herr E. wird per schriftlichen Auftrag zu Proitera geschickt. Es besteht ein «Verdacht auf Alkoholproblem». Eine mehrmonatige Abklärung mit Atemlufttests und Blutkontrollen weist nach, dass kein Suchtproblem vorliegt. Begleitet durch die Beraterin wird Herr E. beim Vorgesetzten und bei den Arbeitskollegen rehabilitiert. Die Aktennotiz im Personaldossier kann gelöscht werden.

Einige Zeit später wendet sich Herr E. freiwillig an Proitera. Er ist aufgebracht und wütend. Sein Arbeitskollege, Herr Z., habe sich entgegen betriebsinterner Bestimmung eigenmächtig im Lager bedient, anstatt Material für den Eigengebrauch zu bestellen. Herr E. sah dies und nahm dem Arbeitskollegen das Material energisch aus der Hand. Herr Z. meldet den Vorfall unverzüglich dem Vorgesetzten. Im Gespräch mit diesem wird Herr E. gefragt, ob Alkohol im Spiel gewesen sei. Herr E. ist schockiert: Zur Zeit des Verdachts auf Alkoholmissbrauch war sein Vorgesetzter noch nicht im Unternehmen tätig, zudem müsste der Akteneintrag doch gelöscht worden sein. Was ist passiert? Herr E. vermutet eine Verschwörung und fühlt sich verraten. Im Erstgespräch mit Proitera betont er, dass ein Fall von Mobbing vorliege. Weiter verbreite Arbeitskollege Z. Gerüchte, er habe in der Auseinandersetzung mit Herrn E. eine Handverletzung erlitten und sei nun krankgeschrieben.

Auftrag an Proitera

Herr E. ist ratlos. In seiner Hilflosigkeit wendet er sich an Proitera. Er will wieder in Ruhe seiner Arbeit nachgehen, doch sein Grundvertrauen in den Arbeitsgeber ist erschüttert. Es gelingt ihm nicht, den Vorfall zu vergessen.

Intervention Proitera

Nach dem Einverständnis von Herrn E. nimmt die Beraterin Rücksprache mit dem zuständigen HR-Verantwortlichen. Dieser ist über den Disput informiert. Er sieht sich gezwungen, Herrn E. schriftlich zu verwarnen, sollte Arbeitskollege Z. aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sein. Auf Nachfrage der Beraterin bestätigt der HR-Verantwortliche, dass die Aktennotiz «Alkoholverdacht» im Personaldossier festgeschrieben sei. Trotz Rehabilitierung von Herrn E. wurde der Eintrag nie gelöscht. Der HR-Verantwortliche ist schockiert über dieses Versäumnis und versucht, die Fehlerursache zu finden. Es stellt sich heraus, dass zur Zeit des Vorfalls eine temporäre Arbeitskraft im HR tätig war. Diese muss vergessen haben, den Eintrag zu löschen.  

Am Telefon wird vereinbart, dass der HR-Verantwortliche ein Gespräch am runden Tisch veranlasst, um das Versäumnis offenzulegen. Weiter wird der Akteneintrag sofort gelöscht, wovon Herr E. eine Bestätigung erhält. Proitera motiviert den immer noch aufgebrachten Herrn E., am runden Tisch teilzunehmen. Er willigt ein unter der Bedingung, zwei Zeugen mitbringen zu dürfen, die seine Unschuld bezeugen können. Die Beraterin ist erleichtert. Das Gespräch stellt einen wichtigen Schritt für die zukünftige Zusammenarbeit aller Involvierten dar.

Ergebnis

Die Aktennotiz wird nachweislich aus dem Personaldossier entfernt. Herr E. nimmt am Klärungsgespräch teil und entschuldigt sich sogar für seine rabiate Reaktion. Der Vorwurf, er hätte dem Kollegen die Ware aus der Hand geschlagen, ist durch die Zeugenaussagen bald vom Tisch. Die Beraterin begleitet Herrn E. weiterhin und schliesst das Dossier nach der Stabilisierung am Arbeitsplatz erfolgreich ab.