5. September 2023

Finanzielle Schwierigkeiten: um Hilfe bitten auch wenn es schwer fällt

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Wir erachten es auch als unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber Hilfe anzubieten, wenn wir feststellen, dass diese benötigt wird.

HR Business Partnerin, Arbeitgeber im Raum Zug

Um einen Überblick über Frau K.’s Lebensverhältnisse zu erlangen, beleuchtet die Sozialarbeiterin gemeinsam mit ihr die private und finanzielle Situation. Private Themen, wie ihre Gesundheit oder die Beziehung zu den Kindern, kommen im Erstgespräch ebenfalls zur Sprache. Vorerst wird sich das Hauptaugenmerk aber auf die finanziellen Schwierigkeiten richten. Erst wenn diese gelöst sind, sollen private Themen angegangen werden.

Das Zusammentragen und Auseinanderdividieren sämtlicher Unterlagen beansprucht viel Zeit. Es wird ein Budget erstellt, um Frau K.’s diverse Ausgaben transparent offenzulegen. Verschiedene Lösungswege zur Tilgung der Schulden werden besprochen, man versucht mit allen Gläubigern eine Lösung zu finden. Schliesslich führt jedoch kein Weg daran vorbei, dass sich Frau K. an ihren Arbeitgeber wendet und um finanzielle Unterstützung bittet.

Wege zur Lösungsfindung

  • Durch die Scheidung und die entstandenen Schulden hat das Selbstbewusstsein von Frau K. stark gelitten. Vom Ex-Mann betrieben zu werden, hat sie emotional mehr beschäftigt, als sie sich zuerst eingestehen konnte. Dass sie sich in einer schwierigen Situation befindet, musste Frau K. zuerst selbst anerkennen.
  • Da sie zuvor nie finanzielle Probleme hatte, wollte Frau K. die Kontrolle über ihre Finanzen nicht aus der Hand geben. Für sie war und ist es nach wie vor wichtig, Privates und Arbeit zu trennen. Für die Lösungsfindung musste sie jedoch einsehen, dass sie ihr Problem nicht allein lösen kann. Es verlangte viel Mut von Frau K. diesen weiteren Schritt auf ihre Arbeitgeber zuzugehen und um Hilfe zu bitten. Damit setzte sie einen konstruktiven Prozess in Gang. Denn, wie vom Arbeitgeber vorausgesetzt, war Frau K. bereit, ihr Verhalten im Umgang mit ihren Finanzen zu ändern. Deshalb entschied man sich vonseiten des Arbeitgebers für eine finanzielle Unterstützung.

Start in die Schuldensanierung

Ein «Ja» zur Schuldensanierung bedeutet für Frau K. auch ein «Ja» zu Transparenz und Offenheit. Dies auch gegenüber des Arbeitgebers: Während einer ersten Abklärungsphase muss Frau K. einwilligen, ihr Budget offenzulegen und einzelne Positionen zu erklären.

Die Sozialarbeiterin hat mich sehr gut bei Problemen mit Behörden und Institutionen unterstützt und wir haben gemeinsam gute Lösungen gefunden. Diese erlauben mir jetzt ein „normales“ Leben zu führen. Ohne Frau Sigrist-Gloor hätte ich es nicht geschafft.

Frau K., Mitarbeiterin bei einem Arbeitgeber im Raum Zug

Mit den Zahlungen an das Betreibungsamt und die Gläubiger können alle Betreibungen zurückgezogen und alle Einträge gelöscht werden. Die Lohnpfändung kann aufgehoben werden und laufende Rechnungen wie etwa Steuerbeiträge werden wieder bezahlt. Dies war vorher aus Gründen des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht möglich. Mit den monatlichen Ratenzahlungen an den Arbeitgeber, kann Frau K. innerhalb von zwei Jahren ihre Schulden zurückzahlen und ist dann schuldenfrei.

Die Schuldensanierung gibt Frau K. Luft, sich auch anderen Themen zu widmen. So unternimmt sie erste Schritte, wieder mit ihrer Familie in Kontakt zu treten. Dabei wird sie weiterhin von Proitera begleitet. Gespräche mit der Sozialarbeiterin finden mittlerweile nur noch sporadisch statt, etwa wenn unerwartete Zahlungen auftreten.

Fragen an Frau S., HR Business Partner chez un employeur dans la région de Zoug

(Symbolbild)

Aufgrund welcher Anzeichen haben Sie bemerkt, dass die Mitarbeiterin Frau K. Probleme hat und was haben Sie als Erstes diesbezüglich unternommen?
Die Mitarbeiterin hat das HR teilweise über ihre finanziellen Sorgen informiert und um Vorbezug des 13. Monatslohnes gebeten. Unmittelbar darauf wurden wir vom Betreibungsamt informiert, dass sie eine Lohnpfändung hat.

Wann war für Sie der Zeitpunkt gekommen, um Proitera miteinzubeziehen?
Für uns war es nicht einfach abzuschätzen, wie tiefgreifend die finanziellen Schwierigkeiten der Mitarbeiterin sind. Deshalb haben wir aufgrund der Lohnpfändung die Fachpersonen von Proitera einbezogen.

Warum haben Sie sich entschieden, die Mitarbeiterin bei privaten Schwierigkeiten zu unterstützen?
Wir sind überzeugt davon, dass unsere Mitarbeitenden nur dann eine wirklich gute Leistung erbringen können, wenn sie keine privaten Sorgen haben. Wir erachten es auch als unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber Hilfe anzubieten, wenn wir feststellen, dass diese benötigt wird. Mit Proitera haben wir die ideale Partnerin gefunden: Die Beraterinnen und Berater sind gegenüber unseren Mitarbeitenden neutral und verfügen über den nötigen Abstand zu ihnen.

Fragen an Frau K., Klientin und Mitarbeiterin bei einem Arbeitgeber im Raum Zug

(Bild: Symbolbild)

Welche Unterstützung seitens Proitera und Fabienne Sigrist-Gloor hat Ihnen am meisten geholfen?
Die Zusammenarbeit mit Proitera hat auf Empfehlung unserer Stv. Leiterin HR begonnen. Sie hat durch einzelne Institutionen erfahren, dass ich in finanziellen Schwierigkeiten stecke und aus diesem Grund Frau Sigrist-Gloor vorinformiert. Diese hat mich daraufhin angerufen und wollte einen Termin vereinbaren. Offen gesagt, war ich am Anfang schon etwas skeptisch. Ich habe mich dennoch entschlossen, einen Termin mit der Beraterin von Proitera zu vereinbaren.

Ich war dann sehr positiv überrascht, weil ich dachte, dass ich einen “08/15-Plan” vorgesetzt bekomme. Dem war aber überhaupt nicht so. Wir hatten sehr gute Gespräche und konnten auch über verschiedene Möglichkeiten diskutieren, was mir sehr entgegengekommen ist. Aufgrund dieser Gespräche habe ich schnell grosses Vertrauen zu ihr gefunden und wir konnten uns darauf fokussieren, Lösungen zu finden.

Fakt ist, dass die Sozialarbeiterin mich sehr gut bei Problemen mit Behörden und Institutionen unterstützt hat und wir gemeinsam gute Lösungen gefunden haben. Diese erlauben mir jetzt ein “normales” Leben zu führen. Ohne Frau Sigrist-Gloor hätte ich es nicht geschafft.

Welchen Ratschlag würden Sie einer Kollegin, einem Kollegen mit auf den Weg geben, die/der in der gleichen Situation ist?
Ich würde betonen: „Wenn du die Chance erhältst, dass dir geholfen wird, dann nimm die Hilfe an.“ Natürlich würde ich es einer anderen Person weiterempfehlen.

Fragen an Proitera Beraterin Fabienne Sigrist-Gloor

Fabienne, was war deiner Meinung nach ausschlaggebend dafür, dass Frau K.’s Situation erfolgreich gelöst wurde?
In erster Linie war es wichtig ihr genug Zeit zu lassen, um Vertrauen aufzubauen. Ebenso bedeutend war es, dass sie den bevorstehenden Prozess für sich selbst klären und innere Hürden überwinden konnte. Dabei kamen Fragen auf wie, „kann ich mit den Schulden leben?“ oder „gibt es die Möglichkeit mit dem Ex-Mann eine Lösung zu finden?“ Auch die Erkenntnis, dass der Weg über die Arbeitgeberin die beste Lösung ist, reifte in dieser Zeit in Frau K. heran. Dabei hat sie selber entschieden wann sie bereit ist, um diesen Schritt zu gehen.

Der Arbeitgeber, ist proaktiv auf Proitera zugegangen. Sie hat gut hingeschaut und die Notlage von Frau K. ernst genommen sowie Unterstützung angeboten, auch im Falle der drohenden Wohnungskündigung. Die Zusammenarbeit aller Parteien hat sehr gut funktioniert.

Was empfiehlst du Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, wenn Sie von den finanziellen Schwierigkeiten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters erfahren?
Wir empfehlen allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aufmerksam zu sein und hellhörig zu werden, wenn es in Gesprächen um Vorschüsse und Lohnpfändungen von Mitarbeitenden geht – und diese zwingend an eine Beratung bei Proitera zu knüpfen: Suchen Sie das Gespräch mit der/dem Mitarbeitenden und ermuntern Sie sie/ihn Unterstützung zu holen.


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