17. février 2022

Sexueller Übergriff am Arbeitsplatz

Firmen sind gemäss OR, Art. 328 verpflichtet, die «Verletzung der persönlichen Integrität» zu verhindern. Bei einer Diskriminierung durch sexuelle Belästigung gemäss Gleichstellungsgesetz GlG, Art. 5 Abs. 3 gilt: Die betroffene Person hat Anspruch auf eine Entschädigung seitens Arbeitgeber/-in – nicht von der belästigenden Person. Dies gilt nur, wenn die Firma keine Massnahmen getroffen hat, um sexuelle Belästigungen zu verhindern.

Vorschlag für eine betriebsinterne Weisung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Proitera als vertrauliche Anlaufstelle

Als Betriebliche Sozialberatung  sind wir von Proitera die externe und vertrauliche Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden. In der Funktion als Ombudsstelle erklären wir betroffenen Personen, was sie gegen die Übergriffe unternehmen können und welche Auswirkungen diese Schritte haben. Wir beraten zudem, wie sie klare Grenzen ziehen und sich gegen Belästigungen wehren können und weisen betroffene Personen auf die Möglichkeiten eines formellen Beschwerdeverfahrens hin.

Gut zu wissen

  • Die Verantwortung, dass keine sexuelle Belästigung entsteht, liegt bei der hierarchisch höher gestellten Person.
  • Ist jemand z.B. nicht angemessen gekleidet oder werden obszöne Witze gemacht, ist es Vorgesetztensache, die Person darauf hinzuweisen resp. dies zu unterbinden.
  • Sexuelle Belästigung geschieht immer wieder auch gegenüber Männern. Speziell Homosexualität wird geächtet und als Vorwand, Übergriffe zu legitimieren, verwendet.
  • Sexuelle Belästigung ist eine Form von Mobbing.
  • Pornographisch Bilder gehören nicht an den Arbeitsplatz, auch wenn ausschliesslich Männer zusammenarbeiten.
  • Nicht zu rasch handeln, wenn ein Vorwurf auf sexuelle Belästigung im Raum steht! Übereiltes Handeln führt zu Verletzungen und Gesichtsverlust auf beiden Seiten.
  • Opfer und Täter brauchen getrennt professionelle Beratung.

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